Ziele, Sinn und Zweck

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass die Berufsverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam branchenspezifische Bestimmungen über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse in einem sogenannten Gesamtarbeitsvertrag festlegen.

Im L-GAV überprüfen die Sozialpartner regelmässig die Ziele ihrer Sozialpolitik. Denn der Vertrag soll die veränderten Anforderungen, welche der Markt an die Arbeitgeber stellt, mit den Bedürfnissen der Arbeitnehmer an gerechte und moderne Sozial- und Arbeitsbedingungen in Einklang bringen.

Dazu erweist sich der L-GAV als geeignetes Instrument. Er dient als Scharnier der Sozialpartnerschaft und kann bei Bedarf auch kurzfristig den aktuellen Branchenentwicklungen angepasst werden.

Über den Gesamtarbeitsvertrag können Neuerungen in das Arbeitsrecht des Gastgewerbes eingeführt und auf ihre Brauchbarkeit hin erprobt werden. Auf die Bedürfnisse der Branche und Betriebe zugeschnittene und damit sachgerechte arbeitsrechtliche Lösungen erlauben es, dem Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt Stand zu halten. Gute und gut ausgebildete Mitarbeitende, welche dem Gastgewerbe auch die Treue halten, sind eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung der durch die Gäste heute gestellten Qualitätsanforderungen.