Art. 3 Inkrafttreten und Dauer

  1. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

  2. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist mit eingeschriebenem Brief auf Mitte oder Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch auf den 31. Dezember 2020.