Art. 11 Mindestlohn für Praktikanten

  1. Studierende, die als Teil einer Ausbildung ein Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf einen monatlichen Bruttolohn von mindestens CHF 2'359.— (ab 1. Januar 2024 resp. Sommersaison):

    • wenn sie den Lehrgang an einer Hotelfachschule als Bestandteil eines anerkannten Bildungsganges nach dem Schweizerischen Berufsbildungsgesetz absolvieren, oder
    • wenn sie den Lehrgang an einer kantonal anerkannten Fachhochschule absolvieren, oder
    • wenn sie den Lehrgang an einer Bildungsinstitution im Ausland absolvieren, die von einer schweizerischen Organisation der Arbeitswelt der Branche und der Aufsichtskommission des L-GAV anerkannt ist und mit der eine gültige Vereinbarung zur Zusammenarbeit besteht, oder
    • wenn sie den Lehrgang an einer Hotelfachschule absolvieren, die von der Aufsichtskommission L-GAV anerkannt ist.
  2. Beiträge des Praktikumsbetriebes an die Fachschule sind nicht Bestandteil des obgenannten Mindestlohnes.

  3. Abzüge vom Praktikantenlohn zugunsten der Schule sind nicht zulässig.

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Kommentar zu Art. 11

Der Ausschuss der Aufsichtskommission legt bei den Praktikanten gemäss Art. 11 Ziff. 1 Lemma
3 jährlich Höchstzahlen fest. Arbeitgeber, die Studierende gemäss Art. 11 Ziff. 1 Lemma 3 beschäftigen, haben den Namen des Studenten und die Dauer des Praktikums bei der Kontrollstelle in Basel innert Wochenfrist nach Arbeitsaufnahme zu melden.

Die Studierenden folgender abschliessend aufgeführter Institutionen sind zu Praktikas zugelassen:

Kategorie 1

Hotelfachschulen mit anerkannten Bildungsgängen nach schweizerischem Berufsbildungsgesetz, Fachhochschulen mit einschlägigen Studiengängen und einschlägige Bildungsinstitutionen im Ausland mit Anerkennung einer schweizerischen Organisation der Arbeitswelt der Branche und der Aufsichtskommission L-GAV:

–          Hotelfachschule Belvoirpark, Zürich

–          Ecole Hôtelière de Genève (EHG), Genf

–          Hotelfachschule Thun, Thun

–          Schweizerische Hotelfachschule Luzern (SHL), Luzern

–          Scuola specializzata superiore alberghiera e del turismo (SSSAT), Bellinzona

–          Swiss School of Tourism and Hospitality (SSTH), Passugg

–          Ecole Hôtelière de Lausanne (EHL), Lausanne

–          Les Roches – Gruyères University of Applied Sciences (LRG-UAS), Bluche

–          International College of Hotel Management (ICHM), Adelaide, Australien

–          Global Academy of Tourism and Hospitality Education (GATE), Kathmandu, Nepal

–          Ecole Supérieure Internationale de Savignac, Savignac-les-Eglises, Frankreich

–          Ecole Hôtelière Savoie Léman, Thonon-les-Bains, Frankreich

–          Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach, Deutschland

–          Hotelschool The Hague, Den Haag, Niederlande

–          Institut Paul Bocuse, Ecully, Frankreich

–          International Business School Hotel & Management VATEL, Martigny

–          SRH Berlin University of applied Sciences, Berlin, Deutschland

–          VATEL, International Business School, Hotel & Tourism Management, mit Sitz in Nîmes, Frankreich

–          Excelia Tourism School, La Rochelle, Frankreich

–          Ecole-Ferrières, Rue du Château, F - 77164 Ferrières-en-Brie, Paris und Barcelona

 

Kategorie 2

Weitere Hotelfachschulen, die von der Aufsichtskommission L-GAV anerkannt sind:

–          César Ritz Colleges Le Bouveret, Brig, Luzern

–          Culinary Arts Academy Le Bouveret, Luzern

–          Hotel Institute Montreux (HIM), Montreux

–          IHTTI School of Hotel Management, Neuchâtel

–          Swiss Hotel Management School (SHMS) Caux, Leysin

–          Business & Hotel Management School (BHMS), Luzern

–          Glion Institute of Higher Education, Bulle

–          Hotel and Tourism Institute (HTMI), Sörenberg

–          IMI International Management Institute Switzerland, Kastanienbaum

–          Swiss Institute of Hospitality and Management, Weggis

–          Les Roches International School of Hotel Management, Bluche

Allfällige Schulbeiträge dürfen für das Praktikum nicht mit dem Lohn des Praktikanten verrechnet werden. Es handelt sich dabei um einen Beitrag des Arbeitgebers an die Schule.

Andere Praktikanten sind gemäss Art. 10 einzustufen.

Fragen & Antworten

Wir haben die häufigsten Fragen zu diesem Thema für Sie beantwortet.