Die 10 häufigsten Fragen

Hier finden Sie die Antworten dazu:

Ist ein Patentinhaber bzw. Inhaber einer Betriebsbewilligung dem L-GAV unterstellt?

Ja, wenn er nicht der Betriebsleiter ist. (Art. 2 Nichtanwendbarkeit)

Wie wird der Bruttolohn bei angebrochenen Monaten berechnet?

Es werden immer die effektiven Anstellungstage zu 1/30 des vereinbarten Bruttolohnes bezahlt, egal ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat. (Art. 8 Bruttolohn)

Die Mindestlöhne gelten für Vollzeitmitarbeiter. Wie berechne ich den Mindestlohn eines Mitarbeitenden im Stundenlohn?

Ein Mitarbeitender im Stundenlohn wird ebenfalls anhand seiner Ausbildung in die richtige Stufe eingeteilt. Der Mindestlohn wird durch die Anzahl Monatsstunden geteilt und ergibt so den Stundenlohn.
(Bsp. 52 Wochen : 12 Monate = 4.33 Wochen x 42 Stunden = 182 Monatsstunden).

Hinzu kommen Zuschläge für Ferien, Feiertage und 13 Monatslohn. (Art. 10 Mindestlöhne)

Ist der 13. Monatslohn geschuldet, wenn der Arbeitsvertrag nach 2 Monaten aufgelöst wird?

Massgebend ist nicht, nach welcher Anstellungszeit der Arbeitsvertrag aufgelöst wird, sondern ob der Arbeitsvertrag im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird. Wird der Arbeitsvertrag im Rahmen der Probezeit aufgelöst, besteht kein Anspruch auf den 13. Monatslohn. (Art. 12 13. Monatslohn)

Ist bei einem Mitarbeitenden im Stundenlohn der 13. Monatslohn auch auf die Ferien- und Feiertagsentschädigung geschuldet?

Ja. (Art. 12 13. Monatslohn)

Wird der 13. Monatslohn auf der Auszahlung von Ruhe-, Feier-, Ferientagen und Überstunden berechnet?

Werden am Ende des Arbeitsverhältnisses Ruhe, Feier- und Ferientage ausbezahlt, sind diese Zahlungen bei der Berechnung des 13. Monatslohnes zu berücksichtigen. Die Auszahlung von Überstunden muss für die Berechnung des 13. Monatslohnes nur dann berücksichtigt werden, wenn es sich um eine regelmässige Auszahlung von Überstunden handelt. Ansonsten ist der 13. Monatslohn auf Überstunden nicht geschuldet. (Art. 12 13. Monatslohn)

Was ist eine Schlussabrechnung?

Die Schlussabrechnung beinhaltet neben der letzten Lohnzahlung auch die Abrechnung von Ferien, Feiertagen, Ruhetagen und Überstunden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. (Art. 14 Lohnauszahlung)

Wann dürfen Überstunden zu 100% (ohne Zuschlag 25%) ausbezahlt werden?

Wenn folgende drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die Arbeitszeit gemäss Artikel 21 erfasst wird

  • Dem Mitarbeiter sein Überstundensaldo monatlich schriftlich kommuniziert wird

  • Die Überstunden spätestens mit der letzten Lohnzahlung gemäss Artikel 14 erfolgtArt. 15 Arbeitszeit und Freizeit

(Art. 15 Arbeitszeit und Freizeit)

Der Mitarbeiter arbeitet von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Kann ½ Ruhetag gewährt werden?

Nein. Als halber Ruhetag gilt die freie Zeit bis 12.00 Uhr oder ab 14.30 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe. Der ½ Ruhetag gilt nicht als gewährt, da der Mitarbeiter nicht ab 14.30 Uhr frei hat. An einem halben Arbeitstag darf der Mitarbeiter maximal während 5 Stunden beschäftigt werden. (Art. 16 Ruhetage)

Erneuert sich eine Saisonbewilligung automatisch?

Nein, diese muss zwingend vor Ablauf bei der Kontrollstelle neu beantragt werden. (Anhang, II Saisonbetrieb)